Standpunkt zu Begründungsdokumenten der ARGE WERMINGHOFF vom Februar 2013 und August 2013 Knappensee, Gemeinde Lohsa : geplante „Gefahrenabwehr“ 2014 bis 2022 Die Grundlage für die geplanten Arbeiten am Knappensee basieren auf einem mit betrügerischer Absicht vorgenommenen Missbrauch der „Gefahrenabwehr „. Mit der Zuordnung einer 100-Mio-Euro- Baumaßnahme, ohne Zeit - und sonstige Not, zur „Gefahrenabwehr“ wird fast das gesamte deutsche Rechtssystem, welches in Verbindung mit Baumaßnahmen existiert, ausgehebelt. Verwaltungsrecht (Planfeststellungsverfahren), Bergrecht und Baurecht existieren für die unter ARGE WERMINGHOFF agierenden Einheiten mit staatsmonopolistischem Charakter nicht. Wir unterstellen Absicht und Betrug am Steuerzahler, keinesfalls Unkenntnis. Situation : Am Knappensee soll der gesamte seit 1944 rekultivierte Uferbereich „bergtechnisch saniert“ , das heißt zerstört werden. Dazu soll dieser 8 Jahre, als vorletzter freier See der Gemeinde Lohsa, gesperrt werden. Von 1953 bis heute ist der Knappensee ein touristisch und wasserwirtschaftlich genutztes Gewässer. Der See ist gemäß dem Sanierungsplan aus 2004 (Braunkohlenplan) sicher für die weitere Nutzung, gebrauchstauglich. Erfolgte Rutschungen in Spreetal, Lohsa und sonstwo sind aber kein Grund für eine Zerstörung des Knappensees, denn dieser ist geotechnisch und auch sonst einmalig. Das sächsische OBA und der LMBV als Ausführender haben bisher um Lohsa keine sicheren Kippen produziert. Ist der Knappensee ein weiteres Versuchsfeld? Weshalb wird eine „Gefahrenabwehr“ verlangt, um den See vollkommen sicher zu machen? Im Ruhrgebiet verfüllt auch niemand alle Stollen. Der Grundwasser- Wiederanstieg, bisher “Sanierungsbegründung Nr. 1“, ist unwirksam. Zur Auslösung des Setzungsfließens (jetzt „Verflüssigung“) am Knappensee ist der Eintrag eines äußeren, hochenergetischen Initials zwingend notwendig, aber keiner weiß, was es sein soll. Kein Sachverständiger kann daher die abstrakte „ Rutschungstheorie“ an sich widerlegen, dennoch es gelten auch: „Der Inhomogenität geschuldet ist eine Einzelfallbetrachtung eines jeden Kippenstandortes zwingend erforderlich.“ Dr.- Ing. Knobloch , Sachverständiger ,Sachsen „ Ich bezweifle ,dass mit der Technologie so wie sie bei Innenkippen in der Lausitz angewandt wurden und die vorhersagbar versagt haben, der Knappensee nachhaltig saniert werden kann, etc.“ Dr.- Ing. Lersow, Sachverständiger, Sachsen „ Böschungen werden bei der Anlage von Straßen, Schienenwegen, Wasserstraßen, Baugruben und Tagebauen sowie beim Deponie- und Wasserbau hergestellt. Sie sind so zu dimensionieren, dass sie unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine ausreichende Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Unter Umständen werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen benötigt.“ Prof. Dr.- Ing. K.Kuntsche, Sachverständiger, Hessen Technische Grundlagen: Für die Begründung sind vorliegenden Bodenuntersuchungen (150 Dokumente) ausgewertet worden. Davon sind die vorhandenen, bis zum Jahre 2004 gleichfalls ausgewertet worden, mit dem Ergebnis, der Knappensee ist sicher. Die einzigen Bohrungen vom Koblenzer Strand bis Knappenrode waren Gefrierkernentnahmen aus 2001, die nach Veröffentlichungen von 2003 eindeutig ein sicheres Ostufer nachweisen. Nach 2005 sind folgende Baugrunduntersuchungen ausgeführt worden ,46 Leichte Rammsondierungen, 23 Drucksondierungen und 4 Kombinationssondierungen (radiometr.). Neue, signifikante Änderungen, die eine Neubewertung der Situation begründen – keine. Nur die beiden letzteren Methoden sind geeignet, Messwerte bis in 20m Tiefe zu liefern. Auf die vorgenannten Gefrierkernentnahmen wird am Rande verwiesen, die Gefrierkerne aus 2001 werden nun vollkommen anders als 2003 bewertet. Aber für eine eindeutige Aussage zur Beschaffenheit der Kippe sind nun mal zwingend Kernbohrungen auszuführen. Das erfolgte nicht, obwohl nach Expertenaussagen alle 75 m so eine Bohrung niedergebracht werden muss um ein sicheres Ergebnis darstellen zu können. Auch die bestehende „Verteilung“ der Drucksondierungen auf 2 Bereiche des Seeufers, bei einer Uferlänge von 8 km ist ebenso inakzeptabel. Nur mit einer exakten „Baugrunduntersuchung“ der Kippe ist der Einsatz der vorgesehenen Technologie Rütteldruckverdichtung begründbar, denn es handelt sich um ein Verfahren zur Baugrundverbesserung. Das Verfahren der Rütteldruckverdichtung bis 20m Tiefe wurde 2012 festgeschrieben - ohne geotechnische Grundlage. Weiter behauptet die ARGE WERMINGHOFF auf Grund einer Einschätzung aus den 1980er Jahren, das es am Knappensee nur noch nicht gerutscht ist, weil in die Kippe noch kein „richtiges“ Initial eingetragen wurde. Der „Gefahrenabwehrer“ ließ jedoch auf derselben Kippe, bei gleichen Bedingungen, von 2004 bis 2009 schwere Baumaschinen und LKW fahren. Und es sind schon in den Jahren 1970 bis 2000 auf der Kippe Straßen gebaut, Rohrleitungen und Kabel verlegt worden und Gebäude wurden errichtet. Der massive “Initialeintrag“ erfolgte also bereits durch den Gefahrenabwehrer und andere über Jahre hinweg – vorher, ohne irgendwelche nachweisliche Folgen oder Schäden. Da gilt: > Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit < ist aus dem Dargestellten die Eintrittswahrscheinlichkeit gegen Null setzbar. Somit ist auch das Risiko gegen Null und nicht wie in der ARGE -Berechnung ermittelt: „sehr hoch“. Da also nichts rutscht am Knappensee, kann sich die ARGE dann endlich mit einem Erfolg durch Rütteldruckverdichtung schmücken? Politische Dimension: Für den Knappensee muss ein alternatives Sicherheitskonzept projektiert werden, denn es ist eine einmalige, sehr teure, komplette ingenieurtechnische Fehlleistung, mit der geplanten Technologie der Rütteldruckverdichtung ein von Menschen genutztes Areal zerstören zu wollen und zu behaupten, das diese ,dafür ausgewählte Technologie ,richtig ist. Und dies unter Umgehung der vorgenannten Gesetze unseres Landes. Dieses angeblich heute einzig zur Verfügung stehende ,geeignete, Verfahren für eine Kippenverdichtung am Knappensee bewirkt die Zerstörung von Menschen, Flora, Fauna, Garten-und Wohnhäusern sowie Infrastruktur in unglaublichem Mae ,ohne vorgeschriebene geotechnische Grundlagen. Und nur weil die Technik da ist, soll zerstört werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, enthalten aber Fakten, die verwundern. Der Nordstrand, Filetstück des Seeufers mit der dichtesten Bebauung von Wochenendhäusern, soll z.B. 3-fach gerüttelt werden. Da bleibt nicht viel übrig. Notwendigkeit: 1. Stopp der geplanten Bauarbeiten am Knappensse. 2. Prüfung der Begründungsdokumentation durch unabhängigen Sachverständigen. 3. Erarbeitung und Vorlage eines ordentlichen Baugrundgutachtens auf Grundlage der DIN 4020/ EN 1997. 4. Installation von automatischer Technik zum „ Kippenmonitoring „( z.B. Inklinometermessungen) damit Bewegungen in der Kippe erfasst werden können . 5. In keinem Falle Baubeginn vor Freigabe des Silbersees. 6. Das Geld in Forschung und Entwicklung investieren um Vorlauf und Innovationen zu dem Problem Kippensicherheit zu schaffen und oder die von uns vorgeschlagene Verwendung realisieren. Knappenseerebellen e.V. - im Auftrag Werner Petrick
KNAPPENSEE REBELLEN i.L.
Bürgerinitiative Knappensee im Bündnis mit den Betroffenen des Silbersees
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Vorstand Werner Petrick (Vorsitzender) Axel Schneider (Stellv. Vorsitzender) Ursula Röder (Schatzmeisterin)
Antworten Text 2015
KNAPPENSEEREBELLEN e.V.,Hauptstrasse 8 02999 Lohsa OT Koblenz 01.07.2016 1/1
Die 8. Biblische Plage , „ Braunkohle - Bergbausanierer “ 1953 - aus dem Tagebau WERMINGHOFF I entstand, als der neue Hochwasserschutzdamm eine Wassertiefe von max.12m ermöglichte, der Knappensee. 65 Jahre ist der See für Angeln,Wassersport und Touristik komplett genutzt. 1995 Prof. Förster der TU Freiberg stellt für den Knappensee gutachterlich fest,der Grundwasser- wiederanstieg ist am Knappensee nach 1945 abgeschlossen. 2003 - Nach dem 1.Durchgang des Grundwassers können Rutschungen,Setzungsfließen, Verflüssigun- gen, Grundbruch usw., nicht mehr stattfinden (BTU Cottbus). Das gilt auch für den Knappensee.Trotzdem wurde so im Jahre 2010 die „Sanierung“ des Knappensee begründet. 100 Mio.€ Steuergeld gab es dafür – der Schwindel war gelungen. 2010 - Die „B-B-Sanierer“, Sächsisches Wirtschaftsministerium, Oberbergamt und LMBV kamen und fielen über unseren See her wie eine neue biblische Plage. Die Entscheidung zum Knappensee wurde von der Regierung Sachsens ohne Begründung , getroffen. Die Ankündigung der „Sanierung“ ,mit einer Dauer von 3 Jahren! ,ergab ungläubiges Staunen sowie „ das können die doch nicht machen „ und „warum überhaupt“ in allen Bevölkerungsschichten - Grundstücksspekulation ? 2013 - Die „Begründung“ der Knappensee-Kathastrophe, ein 100 - und ein 200-Seiten-Dokument, nachträglich 2013 zusammengestottert ,wird vom Oberbergamt vorgelegt. Wer liest so etwas? Die Fehlerhäufung in diesen Dokumenten ist bemerkenswert . 2014 - Die „Knappensee - Sanierer“ enteignen und vernichten Privat- und Gesellschaftseigentum in riesigem Umfang. Beispiele: Hotels,Eigenheime, Bungalows,Anglerheime,Seglerheime,Campingplätze, Kinderspielplätze, Straßen,Wege ,Wasser-,Abwasser-und Elektroleitungen. Mit der Vertreibung von ca. 6000 Eigentümern/Nutzern wurde der Knappensee fast entvölkert,warum – weiß bisher niemand genau. 2015 - Nachdem die einzige Begründung zur Finanzierung des Knappensee-Schwindels,der Grundwasser-Wiederanstieg widerlegt war, und das Projekt hätte gestoppt werden müssen , läßt das Oberbergamt trotzdem weitermachen. 2015 - Die angewendete „Sicherungstechnologie“ stellt sich als ein Desaster für deren Planer heraus . Ein großer Teil von Berlin steht z.B. auf dem gleichen sandigen Baugrund. Achtung liebe Berliner und Herr Oberfinancier Finanzminister Dr.Schäuble, Rutschungsgefahr! 2016 Die Arbeit erfolgt planlos,unkontrollierbar und teuer. Die Genehmigung der Seesperrung von 8 Jahren ist dafür Beweis genug und unglaublich.In 2Jahren Bauzeit wurde 2Jahre Verzug zum Plan erreicht. Die Fauna und Flora am See wird dabei hochgradig geschändet , 15 ha Wald vernichtet. 2016 - Der Grundwasserwiederanstieg und auch damit die „ Rutschungsgefahr “ sind für den Knappensee nicht vorhanden ! Die Nutzung des Knappensee zur Erholung, zum Angeln,Segeln, Camping ist nach wie vor gefahrlos. Dafür streiten wir weiter , der Anglerverein AV 57 auch vor dem Verwaltungsgericht in Sachsen.
KNAPPENSEEREBELLE N e.V., Koblen zer Hauptstraße 8, 02999 Lohsa OT Koblenz 25.07.2023 www.knappensee rebellen.de Knappenseegestaltung , Detail -Vorschläge 1.0.Verbindli ch en, detaillierte n, Zeitpl an für die Wiedereröffn ung des Sees von der LMBV vor lege n lasse n und öffe ntlic h kontroll ieren. Damit ist ein katha- strophaler Zusta nd, z.B. wie am Großräschener See, auszu schli eßen. 1.1. Zu- bzw. Abfah rt en des Rundw eges an der B96 sofort herstellen 1.2. Projekte der Insta ndh alt ung vor zie hen, da Planung und Genehmigun g Zeit erforde rn 1.2.1 Rund weg, der asphalti erte 1.2.2 Uferpromenade Groß Särchen Rekonstru ktio n oder Neuba u 1.2. 3 Rutsch enp a rk, Spielpl ä tze 1.2.4 Campingplatz areal „Klein Gaza“ Ko ble nz in Endzusta nd ver se tze n, Bepfla nzen 1.2.5 Campingplatz (mit alten rot/weiß - Markierun gen?) strukturieren 1 .3. Die LMBV hat ein Konzept für die Wiederauffors tun g, ist dies in der Planun g berüc ksich tigt ? 1.4. Seenaher Rund weg : Brücke für Fußgängerw eg/Radweg (nicht asphaltiert) über Koblenzer Graben wieder errichten 1 . 5 . Der gefahrlose Seezugang vom 700-m-Ufer Koblenz ist zu gewä hrleisten (bad en, angeln, Wassersport ) Wie transportiere n die Camper ihre Gerät-schafte n dazu hangaufwärts und hinab 1 . 6 . Von den Sanierern sind alle bis zum Beginn der Sanierung für den Knapp ens ee vorhan de nen und gelte nde n Wassernutz un gsrec hte für die An li eg er und Nutzer zu beantragen, damit diese zum Öffnungstermin des Sees sofort wiede r gelten. 1.7. All e terminliche n und sonstig en, konkrete n baulic he n Zusa gen gegenüber Betroffe nen der Sanierung duch SOBA/LMBV sind kurzfristig zu erfüllen. 1.8. Gelände aufhöhung Dost, ändern 1.9. Auffo rs tun g Camping platz Koblenz und Herstellung der Baumsich erheit (z.B. Entfernu ng Totholz). Die Rekultivi er un gs aufga ben der LMBV sind dabei einzuhalt en. 1.10 Ersatz für rotes Sanitärgebäud e 1.11 Reparatur defek te Wasserzapfst elle und herstelle n von gefa hrloser Begeh b arkei t an allen. 1.12 Für Nachb ess erun gen und Leist ung en der Gew ährleistun g ist eine komplette Sperrung des Sees ausgesc hlo sse n. Diese sind partiell abzusi chern.
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Kn a ppens e ere be llen e.V. - Koblenzer Hauptstraße 8 , 0299 9 Lohsa OT Koblenz
Sanierertermine lt. Lausitzer Rundschau vom 06.12.22 , u.A. 1. Flankensiche ru ng Kessel, Ende Plan: April 2023 Ist: W    eitere Te rmine 2023: - Profilierung Auslaufbauwerk A / B ab 1.1.2023 Ist: - Freigabe Land U ab 1.1.2023 Ist: - Freigabe Land A+B ab 1.5.2023 Ist: - Freigabe Land Dwest ab 1.9.2023 Ist: - Freig.Rundwe g nach Maukendorf ab Sommer 20 23, Ist: Komplett erst 2027 / 2029 - Stützmauer Neubuchwalder Bucht : 2023 Ist: 2. Planung und Genehmigungen Krater, E nde Plan: Dez. 2023 Ist: 3. Ausschreibung und Vergabe Krater , Ende Plan : Dez. 2024 Ist: 4. Sanierung Krater, Beginn Plan : 20 25 5. Früheste Öffnung Knappensee, Plan : Saison 202 7 6. Auffüllung Kessel mit Erdmassen, Plan: 2027 / 2028 7 . Melioration der Kesselfläche, Plan : 2029
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