Standpunkt zu Begründungsdokumenten der ARGE
WERMINGHOFF vom Februar 2013 und August 2013
Knappensee, Gemeinde Lohsa : geplante „Gefahrenabwehr“ 2014 bis 2022
Die Grundlage für die geplanten Arbeiten am Knappensee basieren auf einem mit betrügerischer
Absicht vorgenommenen Missbrauch der „Gefahrenabwehr „. Mit der Zuordnung einer 100-Mio-Euro-
Baumaßnahme, ohne Zeit - und sonstige Not, zur „Gefahrenabwehr“ wird fast das gesamte deutsche
Rechtssystem, welches in Verbindung mit Baumaßnahmen existiert, ausgehebelt.
Verwaltungsrecht (Planfeststellungsverfahren), Bergrecht und Baurecht existieren für die unter
ARGE WERMINGHOFF agierenden Einheiten mit staatsmonopolistischem Charakter nicht.
Wir unterstellen Absicht und Betrug am Steuerzahler, keinesfalls Unkenntnis.
Situation :
Am Knappensee soll der gesamte seit 1944 rekultivierte Uferbereich „bergtechnisch saniert“ , das heißt
zerstört werden. Dazu soll dieser 8 Jahre, als vorletzter freier See der Gemeinde Lohsa, gesperrt
werden. Von 1953 bis heute ist der Knappensee ein touristisch und wasserwirtschaftlich genutztes
Gewässer. Der See ist gemäß dem Sanierungsplan aus 2004 (Braunkohlenplan) sicher für die weitere
Nutzung, gebrauchstauglich. Erfolgte Rutschungen in Spreetal, Lohsa und sonstwo sind aber kein Grund für
eine Zerstörung des Knappensees, denn dieser ist geotechnisch und auch sonst einmalig. Das sächsische
OBA und der LMBV als Ausführender haben bisher um Lohsa keine sicheren Kippen produziert. Ist der
Knappensee ein weiteres Versuchsfeld? Weshalb wird eine „Gefahrenabwehr“ verlangt, um den See
vollkommen sicher zu machen? Im Ruhrgebiet verfüllt auch niemand alle Stollen. Der Grundwasser-
Wiederanstieg, bisher “Sanierungsbegründung Nr. 1“, ist unwirksam. Zur Auslösung des Setzungsfließens
(jetzt „Verflüssigung“) am Knappensee ist der Eintrag eines äußeren, hochenergetischen Initials zwingend
notwendig, aber keiner weiß, was es sein soll. Kein Sachverständiger kann daher die abstrakte „
Rutschungstheorie“ an sich widerlegen, dennoch es gelten auch:
„Der Inhomogenität geschuldet ist eine Einzelfallbetrachtung eines jeden Kippenstandortes zwingend
erforderlich.“
Dr.- Ing. Knobloch , Sachverständiger ,Sachsen
„ Ich bezweifle ,dass mit der Technologie so wie sie bei Innenkippen in der Lausitz
angewandt wurden und die vorhersagbar versagt haben, der Knappensee nachhaltig
saniert werden kann, etc.“
Dr.- Ing. Lersow, Sachverständiger, Sachsen
„ Böschungen werden bei der Anlage von Straßen, Schienenwegen, Wasserstraßen, Baugruben und
Tagebauen sowie beim Deponie- und Wasserbau hergestellt. Sie sind so zu dimensionieren, dass sie unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine ausreichende Standsicherheit und
Gebrauchstauglichkeit aufweisen. Unter Umständen werden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen benötigt.“
Prof. Dr.- Ing. K.Kuntsche, Sachverständiger, Hessen
Technische Grundlagen:
Für die Begründung sind vorliegenden Bodenuntersuchungen (150 Dokumente) ausgewertet worden.
Davon sind die vorhandenen, bis zum Jahre 2004 gleichfalls ausgewertet worden, mit dem Ergebnis, der
Knappensee ist sicher. Die einzigen Bohrungen vom Koblenzer Strand bis Knappenrode waren
Gefrierkernentnahmen aus 2001, die nach Veröffentlichungen von 2003 eindeutig ein sicheres Ostufer
nachweisen. Nach 2005 sind folgende Baugrunduntersuchungen ausgeführt worden ,46 Leichte
Rammsondierungen, 23 Drucksondierungen und 4 Kombinationssondierungen (radiometr.).
Neue, signifikante Änderungen, die eine Neubewertung der Situation begründen – keine.
Nur die beiden letzteren Methoden sind geeignet, Messwerte bis in 20m Tiefe zu liefern.
Auf die vorgenannten Gefrierkernentnahmen wird am Rande verwiesen, die Gefrierkerne aus 2001 werden
nun vollkommen anders als 2003 bewertet. Aber für eine eindeutige Aussage zur Beschaffenheit der Kippe
sind nun mal zwingend Kernbohrungen auszuführen. Das erfolgte nicht, obwohl nach Expertenaussagen alle
75 m so eine Bohrung niedergebracht werden muss um ein sicheres Ergebnis darstellen zu können. Auch
die bestehende „Verteilung“ der Drucksondierungen auf 2 Bereiche des Seeufers, bei einer Uferlänge von 8
km ist ebenso inakzeptabel. Nur mit einer exakten „Baugrunduntersuchung“ der Kippe ist der Einsatz der
vorgesehenen Technologie Rütteldruckverdichtung begründbar, denn es handelt sich um ein Verfahren zur
Baugrundverbesserung.
Das Verfahren der Rütteldruckverdichtung bis 20m Tiefe wurde 2012 festgeschrieben - ohne
geotechnische Grundlage. Weiter behauptet die ARGE WERMINGHOFF auf Grund einer Einschätzung aus
den 1980er Jahren, das es am Knappensee nur noch nicht gerutscht ist, weil in die Kippe noch kein
„richtiges“ Initial eingetragen wurde. Der „Gefahrenabwehrer“ ließ jedoch auf derselben Kippe, bei gleichen
Bedingungen, von 2004 bis 2009 schwere Baumaschinen und LKW fahren. Und es sind schon in den Jahren
1970 bis 2000 auf der Kippe Straßen gebaut, Rohrleitungen und Kabel verlegt worden und Gebäude wurden
errichtet. Der massive “Initialeintrag“ erfolgte also bereits durch den Gefahrenabwehrer und andere über
Jahre hinweg – vorher, ohne irgendwelche nachweisliche Folgen
oder Schäden. Da gilt: > Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit <
ist aus dem Dargestellten die Eintrittswahrscheinlichkeit gegen Null setzbar. Somit ist auch das Risiko gegen
Null und nicht wie in der ARGE -Berechnung ermittelt: „sehr hoch“. Da also nichts rutscht am Knappensee,
kann sich die ARGE dann endlich mit einem Erfolg durch Rütteldruckverdichtung schmücken?
Politische Dimension:
Für den Knappensee muss ein alternatives Sicherheitskonzept projektiert werden, denn es ist eine
einmalige, sehr teure, komplette ingenieurtechnische Fehlleistung, mit der geplanten Technologie der
Rütteldruckverdichtung ein von Menschen genutztes Areal zerstören zu wollen und zu behaupten, das diese
,dafür ausgewählte Technologie ,richtig ist. Und dies unter Umgehung der vorgenannten Gesetze unseres
Landes. Dieses angeblich heute einzig zur Verfügung stehende ,geeignete, Verfahren für eine
Kippenverdichtung am Knappensee bewirkt die Zerstörung von Menschen, Flora, Fauna, Garten-und
Wohnhäusern sowie Infrastruktur in unglaublichem Mae ,ohne vorgeschriebene geotechnische Grundlagen.
Und nur weil die Technik da ist, soll zerstört werden. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen,
enthalten aber Fakten, die verwundern. Der Nordstrand, Filetstück des Seeufers mit der dichtesten
Bebauung von Wochenendhäusern, soll z.B. 3-fach gerüttelt werden. Da bleibt nicht viel übrig.
Notwendigkeit:
1. Stopp der geplanten Bauarbeiten am Knappensse.
2. Prüfung der Begründungsdokumentation durch unabhängigen Sachverständigen.
3. Erarbeitung und Vorlage eines ordentlichen Baugrundgutachtens auf Grundlage der DIN 4020/ EN 1997.
4. Installation von automatischer Technik zum „ Kippenmonitoring „( z.B. Inklinometermessungen) damit
Bewegungen in der Kippe erfasst werden können .
5. In keinem Falle Baubeginn vor Freigabe des Silbersees.
6. Das Geld in Forschung und Entwicklung investieren um Vorlauf und Innovationen zu dem Problem
Kippensicherheit zu schaffen und oder die von uns vorgeschlagene Verwendung realisieren.
Knappenseerebellen e.V. - im Auftrag
Werner Petrick
Bürgerinitiative Knappensee
im Bündnis mit den Betroffenen des Silbersees
Vorstand
Werner Petrick (Vorsitzender)
Axel Schneider (Stellv. Vorsitzender)
Ursula Röder (Schatzmeisterin)
Antworten Text 2015
KNAPPENSEEREBELLEN e.V.,Hauptstrasse 8
02999 Lohsa OT Koblenz 01.07.2016 1/1
Die 8. Biblische Plage ,
„ Braunkohle - Bergbausanierer “
1953 - aus dem Tagebau WERMINGHOFF I entstand, als der neue Hochwasserschutzdamm eine
Wassertiefe von max.12m ermöglichte, der Knappensee. 65 Jahre ist der See für Angeln,Wassersport
und Touristik komplett genutzt.
1995 – Prof. Förster der TU Freiberg stellt für den Knappensee gutachterlich fest,der Grundwasser-
wiederanstieg ist am Knappensee nach 1945 abgeschlossen.
2003 - Nach dem 1.Durchgang des Grundwassers können Rutschungen,Setzungsfließen, Verflüssigun-
gen, Grundbruch usw., nicht mehr stattfinden (BTU Cottbus). Das gilt auch für den Knappensee.Trotzdem
wurde so im Jahre 2010 die „Sanierung“ des Knappensee begründet. 100 Mio.€ Steuergeld gab es dafür
– der Schwindel war gelungen.
2010 - Die „B-B-Sanierer“, Sächsisches Wirtschaftsministerium, Oberbergamt und LMBV kamen und
fielen über unseren See her wie eine neue biblische Plage. Die Entscheidung zum Knappensee wurde
von der Regierung Sachsens ohne Begründung , getroffen. Die Ankündigung der „Sanierung“ ,mit einer
Dauer von 3 Jahren! ,ergab ungläubiges Staunen sowie „ das können die doch nicht machen „ und
„warum überhaupt“ in allen Bevölkerungsschichten - Grundstücksspekulation ?
2013 - Die „Begründung“ der Knappensee-Kathastrophe, ein 100 - und ein 200-Seiten-Dokument,
nachträglich 2013 zusammengestottert ,wird vom Oberbergamt vorgelegt. Wer liest so etwas? Die
Fehlerhäufung in diesen Dokumenten ist bemerkenswert .
2014 - Die „Knappensee - Sanierer“ enteignen und vernichten Privat- und Gesellschaftseigentum in
riesigem Umfang. Beispiele: Hotels,Eigenheime, Bungalows,Anglerheime,Seglerheime,Campingplätze,
Kinderspielplätze, Straßen,Wege ,Wasser-,Abwasser-und Elektroleitungen. Mit der Vertreibung von ca.
6000 Eigentümern/Nutzern wurde der Knappensee fast entvölkert,warum – weiß bisher niemand genau.
2015 - Nachdem die einzige Begründung zur Finanzierung des Knappensee-Schwindels,der
Grundwasser-Wiederanstieg widerlegt war, und das Projekt hätte gestoppt werden müssen , läßt das
Oberbergamt trotzdem weitermachen.
2015 - Die angewendete „Sicherungstechnologie“ stellt sich als ein Desaster für deren Planer heraus .
Ein großer Teil von Berlin steht z.B. auf dem gleichen sandigen Baugrund. Achtung liebe Berliner und
Herr Oberfinancier Finanzminister Dr.Schäuble, Rutschungsgefahr!
2016 – Die Arbeit erfolgt planlos,unkontrollierbar und teuer. Die Genehmigung der Seesperrung von 8
Jahren ist dafür Beweis genug und unglaublich.In 2Jahren Bauzeit wurde 2Jahre Verzug zum Plan
erreicht. Die Fauna und Flora am See wird dabei hochgradig geschändet , 15 ha Wald vernichtet.
2016 - Der Grundwasserwiederanstieg und auch damit die
„ Rutschungsgefahr “ sind für den Knappensee nicht vorhanden !
Die Nutzung des Knappensee zur Erholung, zum Angeln,Segeln,
Camping ist nach wie vor gefahrlos. Dafür streiten wir weiter , der
Anglerverein AV 57 auch vor dem Verwaltungsgericht in Sachsen.
KNAPPENSEEREBELLE
N e.V., Koblen
zer Hauptstraße 8,
02999 Lohsa OT
Koblenz
25.07.2023
www.knappensee
rebellen.de
Knappenseegestaltung , Detail -Vorschläge
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Sanierertermine lt. Lausitzer Rundschau vom 06.12.22 , u.A.
1. Flankensiche
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Ende Plan: April 2023 Ist:
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-
Profilierung Auslaufbauwerk
A / B ab
1.1.2023
Ist:
- Freigabe Land U ab
1.1.2023
Ist:
- Freigabe Land A+B ab 1.5.2023
Ist:
- Freigabe Land Dwest ab
1.9.2023
Ist:
- Freig.Rundwe
g nach Maukendorf ab
Sommer 20
23,
Ist:
Komplett erst 2027
/
2029
- Stützmauer Neubuchwalder Bucht
:
2023
Ist:
2.
Planung und Genehmigungen Krater,
E
nde Plan:
Dez.
2023
Ist:
3.
Ausschreibung und
Vergabe
Krater
,
Ende Plan :
Dez.
2024
Ist:
4.
Sanierung Krater,
Beginn
Plan
:
20
25
5.
Früheste Öffnung
Knappensee,
Plan
: Saison 202
7
6.
Auffüllung Kessel mit Erdmassen, Plan:
2027 / 2028
7
.
Melioration der Kesselfläche,
Plan
: 2029
Vereinsregister AG Dresden: VR 6860